Wichtiger Hinweis zur Loipennutzung
Leider gab es vermehrt Rückmeldungen, dass Loipen durch Spaziergänger, Hunde und Pferde beschädigt werden. Um die Qualität und Sicherheit der Strecken zu gewährleisten, gilt daher Folgendes:
Die ausgewiesenen Loipen stehen ausschließlich Langläuferinnen und Langläufern zur Verfügung.
Gehen zu Fuß sowie das Mitführen von Hunden oder Pferden ist strikt verboten.
Die konsequente Einhaltung dieser Regeln ist verpflichtend. Zuwiderhandlungen beeinträchtigen die Sicherheit und die Bedingungen für alle Wintersportlerinnen und Wintersportler und sind daher zu unterlassen!
Der Weg entlang des Radwegs R3 auf der Nordseite der Gail, von Kötschach bis St. Daniel zur Hängebrücke, ist heuer erstmals ausschließlich als Winterwanderweg für Spaziergänger freigegeben und nicht Teil des Loipennetzes.
Foto: Martin Hofmann